Auch in schwierigen Zeiten nachhaltig wirtschaften mit einem guten Image

  1. Mehrere Standbeine entwickeln und so das Risiko verringern, z.B. Energiewirt werden
  2. Erzeuger- und Hofgemeinschaften mit Selbstvermarktungsstrukturen bilden; evtl. auch Umstellung auf Bio-Landwirtschaft
  3. Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln und auf solche mit vergleichbarer Wirkung; strikte Einhaltung der Düngevorschriften
  1. Bauernverband: Konsequenter Ausschluss von Mitgliedern, die den Tierschutz missachten oder die wiederholt gegen die „gute fachliche Praxis“ verstoßen
  1. EU/Mitgliedstaaten: Umschichtung der EU-Mittel zu Gunsten einer deutlich höheren Förderung der artgerechten Kuhhaltung mit Weidegang ohne Einsatz von Kraftfutter
  2. EU: Erzeuger-Mindestpreise für Grundnahrungsmittel festlegen, an denen Molkereien und Handel gebunden sind.
  3. EU/Mitgliedstaaten: Einfuhrzölle auf Produkte, die europäischen Umwelt-, Sozial- und Tierschutzstandards nicht entsprechen.
  4. Verbände: Bundesweite Vereinbarungen mit Molkereien und dem Handel über Mindestpreise für die Erzeugung schließen – analog zu Großbritannien.
  5. Verbraucher- und Tierschutzschutzverbände: Kampagnen für artgerechte und regional erzeugte Lebensmittel initiieren; Bildung von gesellschaftlichen Allianzen.
  6. Bundesregierung/Länder: Einführung von klaren und eindeutigen Produkt-Kennzeichnungen, aus denen die Tierhaltung – vergleichbar wie bei Eiern – erkennbar wird.
  7. Bundesregierung: Einführung einer flächengebundenen Obergrenze für Tierhaltung und wirksamere gesetzliche Vorgaben zur Einhaltung der geltenden Nitratgrenzwerte.
  8. Bundesregierung: Verstümmelung an Tieren strikt verbieten und Weidegang für Kühe im Sommer in der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung verankern
  9. Bundesregierung: Gesetzliche Definition der sog. „ guten fachlichen Praxis“ für alle landwirtschaftlichen Bereiche
  10. Länderregierungen: Bildungsoffensive für nachhaltig produzierte Lebensmittel; Einführung eines Pflichtfachs „Hauswirtschaft und Ernährung“ an Grundschulen und allen weiterführenden Schulen
  11. Öffentliche Verwaltung, Kirchen, Industrie und Gewerbe: Selbstverpflichtung zu Lebensmitteln, die gute Umwelt-, Sozial- und Tierschutzstandards erfüllen.